Landgericht Köln, 2019-02-20, 20 O 474/16

20 O 474/16Kantonsgericht20.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 O 474/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-20

Aktenzeichen: 20 O 474/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0220.20O474.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die von Herrn C auf die Beklagte erfolgte Übertragung des Eigentums an der im Grundbuch des Amtsgerichts Köln, Wohnungs- /Teileigentumsgrundbuch von M , Bl. 2066, eingetragenen Wohnung Sstraße ## (gemäß Aufteilungsplan Nr. 2) sowie der im Grundbuch des Amtsgerichts Köln, Wohnungs –/Teileigentumsgrundbuch von M , Bl. 2080, eingetragenen Wohnung Sstraße ## (gemäß Aufteilungsplan Nr. 3) gemäß des vor dem Notar L beurkundeten Übertragungsvertrages vom 31.10.2013 (UR.Nr.: XXXX/2013) wegen Geschäftsunfähigkeit des Erblassers unwirksam ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen zu 5 % und die Beklagte zu 95 %.

Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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