28 O 359/18•Landgericht Köln, 2019-02-26, 28 O 359/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 359/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-02-26
Aktenzeichen: 28 O 359/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0226.28O359.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Das Landgericht Köln erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag des Klägers gemäß § 281 ZPO ohne mündliche Verhandlung
an das Landgericht Essen .
Aus diesem Grund wird der anberaumte Termin vom 03.04.2019 aufgehoben.
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