17 O 176/15•Landgericht Köln, 2019-02-27, 17 O 176/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 17 O 176/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-27
Aktenzeichen: 17 O 176/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0227.17O176.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, den in der Wohnung der Kläger Nr. 1.5.1. im Dachgeschoss des Objekts Q-Straße in 50823 Köln gelegenen Zugang zum Dachgeschoss dauerhaft zu verschließen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 3.900,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.09.2016 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägern als Gesamtgläubigern denjenigen Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass den Klägern dauerhaft ein abschließbarer Kellerraum im Objekt Q-Straße, 50823 Köln nicht zur Verfügung steht, soweit dieser Schaden nicht vom Ziffer 1. mit erfasst ist.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits zu ¾, die Beklagte zu ¼.
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Das Urteil ist hinsichtlich Ziff. 1 vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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