Landgericht Köln, 2019-03-01, 11 OH 103/18

11 OH 103/18Kantonsgericht01.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 11 OH 103/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-03-01

Aktenzeichen: 11 OH 103/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0301.11OH103.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Auf Antrag der Beteiligten zu 1. wird die Kostenrechnung der Antragsgegnerin vom 13.12.2017 – Re. Nr.: ##### in Höhe von 480,76 Euro aufgehoben.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Eine Erstattung von Auslagen findet nicht statt.

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