Landgericht Köln, 2019-03-07, 101 KLs 7/17

101 KLs 7/17Kantonsgericht07.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 101 KLs 7/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-07

Aktenzeichen: 101 KLs 7/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0307.101KLS7.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

Die Angeklagten K und O werden jeweils wegen falscher Verdächtigung zu einer Freiheitsstrafe von

1 Jahr

verurteilt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wird.

Zudem wird der Angeklagte K wegen falscher uneidlicher Aussage zu einer Geldstrafe von

90 Tagessätzen zu je 75 €

verurteilt.

Der Angeklagte O wird zudem wegen falscher uneidlicher Aussage zu einer Geldstrafe von

90 Tagessätzen zu je 10 €

verurteilt.

Zur Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gelten für beide Angeklagte jeweils 2 Monate der verhängten Freiheitsstrafe und 30 Tagessätze der verhängten Geldstrafe als vollstreckt.

Dem Angeklagten O wird gestattet, die Geldstrafe ab dem ersten des auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monats in monatlichen Raten von je 30 € zu zahlen.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewandte Vorschriften:

Für den Angeklagten K: §§ 153, 157 Abs. 1, 164 Abs. 1, 25 Abs. 2, 49 Abs. 2, 53 Abs. 2 S. 2, 56 Abs. 1 StGB

Für den Angeklagten O: §§ 153, 157 Abs. 1, 164 Abs. 1, 25 Abs. 2, 42, 49 Abs. 2, 53 Abs. 2 S. 2, 56 Abs. 1 StGB

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.