16 O 263/17•Landgericht Köln, 2019-03-14, 16 O 263/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 16 O 263/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-14
Aktenzeichen: 16 O 263/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0314.16O263.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 06.02.2019 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 1 in Absatz 1 Satz 11 anstelle der Worte "die Beklagte" die Worte "die Rechtsvorgängerin der Beklagten" eingefügt werden sowie auf S. 3 des Urteils an das Ende des letzten Satz des 2. Absatzes folgendes angefügt wird:"[...] um die Zahlungen sodann wieder komplett einzustellen."
Der weitergehende Antrag auf Berichtigung wird zurückgewiesen, da eine Unrichtigkeit des Tatbestandes nicht vorliegt.
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