Landgericht Köln, 2019-03-14, 16 O 263/17

16 O 263/17Kantonsgericht14.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 16 O 263/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-03-14

Aktenzeichen: 16 O 263/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0314.16O263.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 06.02.2019 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 1 in Absatz 1 Satz 11 anstelle der Worte "die Beklagte" die Worte "die Rechtsvorgängerin der Beklagten" eingefügt werden sowie auf S. 3 des Urteils an das Ende des letzten Satz des 2. Absatzes folgendes angefügt wird:"[...] um die Zahlungen sodann wieder komplett einzustellen."

Der weitergehende Antrag auf Berichtigung wird zurückgewiesen, da eine Unrichtigkeit des Tatbestandes nicht vorliegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.