6 S 150/18•Landgericht Köln, 2019-03-14, 6 S 150/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 6 S 150/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-14
Aktenzeichen: 6 S 150/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0314.6S150.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 02.02.2018 - Az: 224 C 85/18 - aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zu 1) und 2) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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