103 KLs 13/17•Landgericht Köln, 2019-03-22, 103 KLs 13/17
Landgericht Köln, 2019-03-22, 103 KLs 13/17
103 KLs 13/17Kantonsgericht22.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 103 KLs 13/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-22
Aktenzeichen: 103 KLs 13/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0322.103KLS13.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer
Tenor
Das Urteil der 17. großen Strafkammer des Landesgerichts Köln vom 14.04.2016 – 117 KLs 19/15 – wird dahin geändert, dass die hinsichtlich beider Angeklagter bewilligte Strafaussetzung zur Bewährung entfällt.
Die Angeklagten tragen die weiteren Kosten des Verfahrens sowie die Kosten des Revisionsverfahrens, wobei 1/3 der Kosten des Revisionsverfahren sowie der den Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt werden; die Gebühr für die Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft wird um 1/3 ermäßigt.
Die Angeklagten tragen die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewendete Vorschrift: § 56 StGB
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.