1 T 51/19•Landgericht Köln, 2019-04-09, 1 T 51/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 1 T 51/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-04-09
Aktenzeichen: 1 T 51/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0409.1T51.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Insolvenzschuldnerin vom 20.12.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 6.12.2018 (Blatt 186 ff. der Akte) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Insolvenzschuldnerin zu tragen.
Beschwerdewert: 3.000,00 €
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