Landgericht Köln, 2019-04-16, 4 O 404/17

4 O 404/17Kantonsgericht16.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 4 O 404/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-16

Aktenzeichen: 4 O 404/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0416.4O404.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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