4 O 404/17•Landgericht Köln, 2019-04-16, 4 O 404/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 4 O 404/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-16
Aktenzeichen: 4 O 404/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0416.4O404.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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