Landgericht Köln, 2019-04-18, 24 O 244/18

24 O 244/18Kantonsgericht18.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 244/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-18

Aktenzeichen: 24 O 244/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0418.24O244.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 06.12.2018 bleibt aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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