16 O 371/18•Landgericht Köln, 2019-04-30, 16 O 371/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 16 O 371/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-30
Aktenzeichen: 16 O 371/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0430.16O371.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 71.388,10 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.07.2018 zu bezahlen abzüglich 36.771,44 € Nutzungsentschädigung für die Nutzung des vorgenannten Pkw Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW Audi A6 Avant 3.0 TDI, FIN: ####.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des im Klageantrag Ziffer 1. genannten Pkw im Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von der durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten der Klägerin entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.474,89 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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