Landgericht Köln, 2019-05-09, 108 KLs 42/18

108 KLs 42/18Kantonsgericht09.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 108 KLs 42/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-05-09

Aktenzeichen: 108 KLs 42/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0509.108KLS42.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. große Strafkammer

Tenor

Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.

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