11 S 379/18•Landgericht Köln, 2019-05-15, 11 S 379/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 S 379/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-05-15
Aktenzeichen: 11 S 379/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0515.11S379.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln (116 C 32/18) vom 25.09.2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels tragen die Kläger.
Das Urteil sowie die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.600,00 EUR festgesetzt.
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