Landgericht Köln, 2019-05-15, 157 Ns 131/18

157 Ns 131/18Kantonsgericht15.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 157 Ns 131/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-15

Aktenzeichen: 157 Ns 131/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0515.157NS131.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. kleine Strafkammer

Tenor

Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom 31.7.2018 wird verworfen.

Auf die Berufung der Angeklagten wird das genannte Urteil aufgehoben und die Angeklagte wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen, einschließlich der der Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

Die Staatskasse hat die Angeklagte für die vorläufige Festnahme am 19.3.2018 und für die vom 20.3.2018 bis zum 4.10.2018 vollzogene Untersuchungshaft zu entschädigen.

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