2 O 279/17•Landgericht Köln, 2019-05-16, 2 O 279/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 2 O 279/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-16
Aktenzeichen: 2 O 279/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0516.2O279.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.298,27 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.08.2017 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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