Landgericht Köln, 2019-05-28, 322 Ns 9/19

322 Ns 9/19Kantonsgericht28.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 322 Ns 9/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-28

Aktenzeichen: 322 Ns 9/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0528.322NS9.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. große Strafkammer als 8. große Jugendkammer

Tenor

Auf die Berufungen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom 18.02.2019 (46 Ls 61/18) unter Verwerfung der weitergehenden Rechtsmittel abgeändert.

Die Angeklagte ist des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen, einmal in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung, und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig.

Gegen sie wird ein Dauerarrest von drei Wochen verhängt, der nicht mehr zu vollstrecken ist.

Sie wird angewiesen, innerhalb von sechs Monaten 40 Sozialstunden nach Weisung der Jugendgerichtshilfe abzuleisten, möglichst im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes.

Kosten und Auslagen werden ihr nicht auferlegt. Eigene Auslagen trägt sie selbst.

§§ 113, 114, 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 22, 23, 52, 53 StGB, §§ 1, 105 JGG

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