31 O 357/17•Landgericht Köln, 2019-06-04, 31 O 357/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 31 O 357/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-04
Aktenzeichen: 31 O 357/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0604.31O357.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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