Landgericht Köln, 2019-06-05, 12 O 393/18

12 O 393/18Kantonsgericht05.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 12 O 393/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-05

Aktenzeichen: 12 O 393/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0605.12O393.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.185 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.11.2018 Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs Audi A1 1.6 TDI, Fahrgestellnummer: ####, und Zahlung einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 14.858,94 € zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.358,87 € freizustellen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Annahme des Fahrzeugs in Verzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 7 % und die Beklagte zu 93 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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