109 KLs 3/18•Landgericht Köln, 2019-06-11, 109 KLs 3/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 109 KLs 3/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-11
Aktenzeichen: 109 KLs 3/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0611.109KLS3.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in fünf Fällen sowie wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei (2) Jahren und acht (8) Monaten
verurteilt.
Die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 380.000,- EUR für das durch die Tat Erlangte wird angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 370 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 AO, § 25 EStG, § 1 SolzG, §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 2, 1. Var., 27, 28 Abs. 1, 52, 53 StGB
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