29 S 248/18•Landgericht Köln, 2019-06-13, 29 S 248/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 248/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-13
Aktenzeichen: 29 S 248/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0613.29S248.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.11.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln, 112 C 204/18, aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 2.482,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.10.2018 zu zahlen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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