Landgericht Köln, 2019-06-13, 29 S 248/18

29 S 248/18Kantonsgericht13.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 248/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-13

Aktenzeichen: 29 S 248/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0613.29S248.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.11.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln, 112 C 204/18, aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 2.482,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.10.2018 zu zahlen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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