Landgericht Köln, 2019-06-13, 30 O 520/17

30 O 520/17Kantonsgericht13.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 30 O 520/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-13

Aktenzeichen: 30 O 520/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0613.30O520.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 5.225,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.2017 sowie weitere 571,44 Euro als Kosten vorgerichtlicher Rechtsverfolgung nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.01.2018 zu zahlen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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