Landgericht Köln, 2019-07-02, 4 O 478/18

4 O 478/18Kantonsgericht02.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 4 O 478/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-02

Aktenzeichen: 4 O 478/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0702.4O478.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 42.612,41 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 25.08.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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