24 O 410/18•Landgericht Köln, 2019-07-11, 24 O 410/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 24 O 410/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-11
Aktenzeichen: 24 O 410/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0711.24O410.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.462,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.12.2018 Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs der Marke W vom Typ Q mit der Fahrzeugindentifizierungsnummer ##### zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der unter 1.) genannten Zug-um-Zug-Leistung in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, die durch die Beauftragung des
Prozessbevollmächtigten der Klagepartei entstandenen vorgerichtlichen
Rechtsanwaltskosten in Höhe von 573,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.04.2019 zu
zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 47 % und die Beklagte zu 53 %.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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