3 O 263/18•Landgericht Köln, 2019-07-12, 3 O 263/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 3 O 263/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-12
Aktenzeichen: 3 O 263/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0712.3O263.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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