123 StVK 98/19•Landgericht Köln, 2019-07-17, 123 StVK 98/19
Landgericht Köln, 2019-07-17, 123 StVK 98/19
123 StVK 98/19Kantonsgericht17.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 123 StVK 98/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-17
Aktenzeichen: 123 StVK 98/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0717.123STVK98.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafvollstreckungskammer
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Der Streitwert wird auf 1.500 € festgesetzt.
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