Landgericht Köln, 2019-07-31, 18 O 414/18

18 O 414/18Kantonsgericht31.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 18 O 414/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-31

Aktenzeichen: 18 O 414/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0731.18O414.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22.297,35 € nebst Zinsen in Höhe von vier Prozent vom 13.02.2015 bis zum 06.10.2018 und Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.10.2018 Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs T Outdoor 2.0 TDI mit der Fahrgestellnummer T##### , sowie weitere 1.242,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.10.2018 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 07.10.2018 mit der Rücknahme des Fahrzeugs T Outdoor 2.0 TDI mit der Fahrgestellnummer T##### in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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