9 S 235/18•Landgericht Köln, 2019-07-31, 9 S 235/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 S 235/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-31
Aktenzeichen: 9 S 235/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0731.9S235.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 13.11.2018 – 15 C 64/18 – teilweise abgeändert und unter Abweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Rechtsanwälte G, 1.118,94 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.01.2018 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten G, von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 106,74 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 58 % und die Beklagte zu 42 %. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger zu 89 % und die Beklagte zu 11 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.