Landgericht Köln, 2019-08-01, 22 O 466/18

22 O 466/18Kantonsgericht01.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 466/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-01

Aktenzeichen: 22 O 466/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0801.22O466.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 50.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09. März 2018 zu zahlen.

Die Drittwiderklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebeninterventionen

trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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