Landgericht Köln, 2019-08-27, 81 O 31/19

81 O 31/19Kantonsgericht27.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 81 O 31/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-27

Aktenzeichen: 81 O 31/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0827.81O31.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Forderung abzuwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Forderung leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.