Landgericht Köln, 2019-08-29, 24 S 20/18

24 S 20/18Kantonsgericht29.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 S 20/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-29

Aktenzeichen: 24 S 20/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0829.24S20.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 30.11.2018 – 124 C 330/18 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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