Landgericht Köln, 2019-09-11, 3 O 331/18

3 O 331/18Kantonsgericht11.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 3 O 331/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-11

Aktenzeichen: 3 O 331/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0911.3O331.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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