Landgericht Köln, 2019-09-12, 29 S 72/19

29 S 72/19Kantonsgericht12.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 72/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-12

Aktenzeichen: 29 S 72/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0912.29S72.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 7.3.2019 – 27 C 74/18 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Beschlüsse zu TOP 4 und TOP 17 aus der Eigentümerversammlung vom 4.6.2018 werden für ungültig erklärt. Es wird festgestellt, dass die Beschlüsse zu TOP 8 und 9 nichtig sind.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten nach Kopfteilen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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