29 S 72/19•Landgericht Köln, 2019-09-12, 29 S 72/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 72/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-12
Aktenzeichen: 29 S 72/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0912.29S72.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 7.3.2019 – 27 C 74/18 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die Beschlüsse zu TOP 4 und TOP 17 aus der Eigentümerversammlung vom 4.6.2018 werden für ungültig erklärt. Es wird festgestellt, dass die Beschlüsse zu TOP 8 und 9 nichtig sind.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten nach Kopfteilen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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