31 O 256/18•Landgericht Köln, 2019-09-17, 31 O 256/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 31 O 256/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-17
Aktenzeichen: 31 O 256/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0917.31O256.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1822,96 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Widerklage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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