Landgericht Köln, 2019-09-24, 21 O 173/19

21 O 173/19Kantonsgericht24.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 21 O 173/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-24

Aktenzeichen: 21 O 173/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0924.21O173.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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