Landgericht Köln, 2019-09-24, 3 O 199/17

3 O 199/17Kantonsgericht24.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 3 O 199/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-24

Aktenzeichen: 3 O 199/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0924.3O199.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerin zu 60 % und die Beklagte zu 40 %.

Die Klägerin trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Eine Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Drittwiderbeklagten war nicht veranlasst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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