1 T 349/19•Landgericht Köln, 2019-10-11, 1 T 349/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 1 T 349/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-11
Aktenzeichen: 1 T 349/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1011.1T349.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde der Gläubigerin vom 23.08.2019 (Bl. 68) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 07.08.2019 – Az. 71 IN 44/19 – (Bl. 62) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Gläubigerin auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 349,07 Euro
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