7 O 216/17•Landgericht Köln, 2019-10-11, 7 O 216/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 7 O 216/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-11
Aktenzeichen: 7 O 216/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1011.7O216.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 4000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.02.2017 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin von sämtlichen zukünftigen materiellen Schäden, die aus der Verletzung vom 09.12.2016 resultieren, freizustellen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 40%, die Klägerin zu 60%.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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