28 O 351/19•Landgericht Köln, 2019-10-15, 28 O 351/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 351/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-15
Aktenzeichen: 28 O 351/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1015.28O351.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
wird auf den Antrag des Antragstellers im Wege der
einstweiligen Verfügung
angeordnet:
- I. Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem jeweiligen Geschäftsführer zu vollziehen ist,
v e r b o t e n,
zu berichten:
Textpassage entfernt
wie geschehen auf der Internetseite www.c1.de am 18.09.2019 unter der Überschrift „Beamter mit illegaler Waffe erwischt.“
II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
III. Streitwert: 20.000,- €
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