321 Ks 5/19•Landgericht Köln, 2019-10-17, 321 Ks 5/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 321 Ks 5/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-17
Aktenzeichen: 321 Ks 5/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1017.321KS5.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagte U. wird wegen Mordes zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe
verurteilt.
Der Angeklagte Q. wird wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von
vier Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie ihre notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften:
§ 211 Abs. 1, Abs. 2 Var. 5 StGB (Angeklagte U.)
§§ 211 Abs. 1, Abs. 2 Var. 5, 27, 46b Abs. 1 Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB (Angeklagter Q.)
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