90 O 149/18•Landgericht Köln, 2019-10-29, 90 O 149/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 90 O 149/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-29
Aktenzeichen: 90 O 149/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1029.90O149.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen
Tenor
Es wird festgestellt, dass in der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 09.11.2018 zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst wurde.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 88,8 % und die Beklagte zu 11,2 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags
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