104 Ks 21/19•Landgericht Köln, 2019-11-05, 104 Ks 21/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 104 Ks 21/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-05
Aktenzeichen: 104 Ks 21/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1105.104KS21.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer
Tenor
I.
Der Angeklagte A wird wegen Totschlags in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von
neun Jahren
verurteilt.
II.
Der Angeklagte B wird wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr und sechs Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
III.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen; der Angeklagte A trägt darüber hinaus die notwenigen Auslagen der Nebenklägerinnen D und L.
Angewandte Vorschriften bezüglich des Angeklagten A :
§§ 212 Abs. 1, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4, 253 Abs. 1, Abs. 2, 249, 250 Abs. 2 Nr. 1 2. Var., 255, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 52 StGB
Angewandte Vorschriften bezüglich des Angeklagten B :
§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4, 253 Abs. 1, Abs. 2, 249, 250 Abs. 2 Nr. 1 2. Var., Abs. 3, 255, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 52 StGB
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