Landgericht Köln, 2019-11-05, 104 Ks 21/19

104 Ks 21/19Kantonsgericht05.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 104 Ks 21/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-05

Aktenzeichen: 104 Ks 21/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1105.104KS21.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer

Tenor

I.

Der Angeklagte A wird wegen Totschlags in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von

neun Jahren

verurteilt.

II.

Der Angeklagte B wird wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von

einem Jahr und sechs Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

III.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen; der Angeklagte A trägt darüber hinaus die notwenigen Auslagen der Nebenklägerinnen D und L.

Angewandte Vorschriften bezüglich des Angeklagten A :

§§ 212 Abs. 1, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4, 253 Abs. 1, Abs. 2, 249, 250 Abs. 2 Nr. 1 2. Var., 255, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 52 StGB

Angewandte Vorschriften bezüglich des Angeklagten B :

§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4, 253 Abs. 1, Abs. 2, 249, 250 Abs. 2 Nr. 1 2. Var., Abs. 3, 255, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 52 StGB

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