1 S 68/19•Landgericht Köln, 2019-11-12, 1 S 68/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 1 S 68/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-11-12
Aktenzeichen: 1 S 68/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1112.1S68.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 28.03.2019 – 209 C 369/18 - wird zurückgewiesen, § 522 Abs. 2 ZPO.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
Das vorgenannte Urteil des Amtsgerichts Köln ist ohne Anwendungsbefugnis und ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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