Landgericht Köln, 2019-11-14, 24 O 193/19

24 O 193/19Kantonsgericht14.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 193/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-14

Aktenzeichen: 24 O 193/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1114.24O193.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die außergerichtliche und erstinstanzliche Geltendmachung zur Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages mit der T Bank, einer Zweigniederlassung der W Bank GmbH, H-Straße, ##### C, Rechtsschutz aus dem zwischen dem Kläger und der Beklagten geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag (Versicherungsscheinnummer: #####) zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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