8 O 289/19•Landgericht Köln, 2019-11-15, 8 O 289/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 8 O 289/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-15
Aktenzeichen: 8 O 289/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1115.8O289.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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