11 S 403/18•Landgericht Köln, 2019-11-19, 11 S 403/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 S 403/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-19
Aktenzeichen: 11 S 403/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1119.11S403.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 02.10.2018, 116 C 132/17, abgeändert, das Versäumnisurteil vom 13.06.2017, 116 C 132/17, aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Kläger zu je 1/3, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Beklagten, welche von dieser zu tragen sind.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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