Landgericht Köln, 2019-12-02, 36 O 256/15

36 O 256/15Kantonsgericht02.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 36 O 256/15 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-02

Aktenzeichen: 36 O 256/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1202.36O256.15.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 36. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, hinsichtlich des streitgegenständlichen Büroraums Vormieter L sowie der Lagerfläche im Erdgeschoss die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner erteilten Auskünfte an Eides Statt zu versichern.

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu geben, ab welchem Zeitpunkt er im Objekt S-Straße 00 in 50829 Köln die folgenden beiden Räume im nördlichen ersten Obergeschoss

  • Büroraum Nr. 101 mit 30,244 qm

  • Büroraum Nr. 102 mit 36,74 qm

Im Jahr 2014 in Besitz genommen hat.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

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