Landgericht Köln, 2019-12-17, 21 O 129/18

21 O 129/18Kantonsgericht17.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 21 O 129/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-17

Aktenzeichen: 21 O 129/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1217.21O129.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 32.648,89 € nebst Zinsen in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.08.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrags.

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