29 S 129/19•Landgericht Köln, 2019-12-17, 29 S 129/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 129/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-12-17
Aktenzeichen: 29 S 129/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1217.29S129.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln (204 C 187/18) vom 14.05.2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 50.000,00 € EUR festgesetzt.
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