Landgericht Köln, 2019-12-18, 116 KLs 11/19

116 KLs 11/19Kantonsgericht18.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 116 KLs 11/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-18

Aktenzeichen: 116 KLs 11/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1218.116KLS11.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte B ist des banden- und gewerbsmäßigen Betruges in sieben Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, jeweils in Tateinheit mit Amtsanmaßung schuldig.

Der Angeklagte H ist des banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit Amtsanmaßung und der Beihilfe zum versuchten Betrug in Tateinheit mit Amtsanmaßung schuldig.

Es werden verurteilt:

der Angeklagte B zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren,

der Angeklagte H zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Angeklagten.

Gegen den Angeklagten B wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 270.570 €, gegen den Angeklagten H in Höhe von 50.000 € angeordnet. Hinsichtlich eines Betrages von 50.000 € haften beide als Gesamtschuldner.

Angewendete Vorschriften hinsichtlich B:

§§ 263 Abs. 1, 5, 132, 22, 23, 25 Abs. 2, 49, 52, 53, 73 Abs. 1; 73c; 73d Abs. 1 StGB; 316h EGStGB.

Angewendete Vorschriften hinsichtlich H:

§§ 263 Abs. 1, 3 S. 2 Nr. 1, 132, 22, 23, 25 Abs. 2, 27, 28 Abs. 2, 49, 52, 53, 73 Abs. 1; 73c; 73d Abs. 1 StGB; 316h EGStGB.

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